Als Klinikbetrieb stehen wir Ihnen und Ihrem Tier in einer Notfallsituation mit Fürsorge, Einsatzbereitschaft und hohem medizinischem Standard 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Zu folgenden Zeiten sind wir auch außerhalb unserer Sprechstundenzeiten für lebensbedrohliche Notfälle im Einsatz:
Montag bis Freitag von 20 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage von 8 bis 20 Uhr
Die Sicherstellung einer 24- stündigen, intensivmedizinischen Versorgung unserer tierischen Patienten ermöglichen wir über unsere Mitgliedschaft im Notdienstverbund der Tierkliniken in Rheinland-Pfalz. Alle weiterführenden Informationen sowie eine Übersicht der aktuell nachtdienstleistenden Klinik finden Sie unter folgendem Link:
www.notdienst-rheinland-pfalz.de
Bitte wenden Sie sich zur Ersteinschätzung des Krankheitsgeschehens nach Möglichkeit zunächst an Ihren Haustierarzt/ Ihre Haustierärztin.
Bitte beachten Sie zudem:
Eine ganzheitliche Versorgung unserer stationären Patienten ist selbstverständlich auch unabhängig von unseren Sprech- und Notdienstzeiten 365 Tage im Jahr, 24 Stunden gewährleistet.
Um auch angesichts des stetig zunehmenden Arbeitspensums eine optimale medizinische Versorgung unserer Patienten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten, ist es uns leider nicht möglich telefonische Anfragen innerhalb unserer Notdienstzeiten entgegen zu nehmen.
Suchen Sie unsere Klinik außerhalb der Sprechzeiten auf, haben Sie dafür sicherlich einen triftigen Grund. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen Patientenaufkommens eine erste medizinische Einschätzung seitens unseres Fachpersonals bei Ihrem Eintreffen unerlässlich ist. Nach Erfassung der benötigten Informationen, wird die Dringlichkeit des Notfalles festgelegt, sowie eine Prognose der Wartezeiten gestellt und mit Ihnen kommuniziert.
Die Reihenfolge des Erscheinens spielt in der Behandlungsabfolge eine untergeordnete Rolle, wir bitten darum bei potentiell längeren Wartezeiten um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass im Notdienst eine Abrechnung nach erhöhtem Gebührensatz erfolgt. Seit Februar 2020 sind zudem alle veterinärmedizinischen Praxen und Kliniken verpflichtet eine so genannte Notdienstpauschale von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) zu berechnen. Was es damit im Detail auf sich hat, können Sie hier nachlesen.